Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2025 | Wibify – Webdesign & Softwareentwicklung

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Wibify, Kerim Bilin, [Adresse einfügen] (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs-, Software- und digitalen Dienstleistungen.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Individualität der Leistung
  1. Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich individuell gestaltete Webdesign-, Webentwicklungs- und Softwareleistungen nach den spezifischen Vorgaben, Wünschen und persönlichen Bedürfnissen des Auftraggebers.
  2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem separat geschlossenen Projektvertrag (Leistungsbeschreibung). Das Briefing des Auftraggebers ist wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
  3. Keine Standardprodukte: Sämtliche Leistungen werden individuell und maßgeschneidert nach den Spezifikationen des Auftraggebers erstellt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um vorgefertigte Standardprodukte oder Vorlagen. Jedes Projekt wird von Grund auf neu konzipiert und entwickelt.
  4. Die Individualität umfasst insbesondere: Design, Farbgebung, Layout, Struktur, Funktionalität, Inhalte, Texte sowie die technische Umsetzung nach den Anforderungen des Auftraggebers.
  5. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen.
§ 3 Vertragsschluss
  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
  2. Durch die Beauftragung (Anfrage, Buchung, Bestellung) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
  3. Der Vertrag kommt zustande durch:
    • Schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
    • Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nach Zahlungseingang, oder
    • Konkludent durch Entgegennahme der vollständigen Zahlung
  4. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich:
    • Diese AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben
    • Eine individuell nach seinen Wünschen und Vorgaben zu erstellende Leistung zu beauftragen
    • Kenntnis davon zu haben, dass für individuell angefertigte Leistungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht besteht
    • Der vollständigen Vorauszahlung zuzustimmen
§ 4 Ausschluss des Widerrufsrechts

Belehrung über den Ausschluss des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

  1. Kein Widerrufsrecht: Da sämtliche Webdesign-, Webentwicklungs- und Softwareleistungen des Auftragnehmers ausschließlich individuell nach den persönlichen Vorgaben, Wünschen und Spezifikationen des Auftraggebers erstellt werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  2. Rechtsgrundlage: Die Ausnahme vom Widerrufsrecht ergibt sich aus der Natur der Leistung als individuell angefertigtes Produkt. Der Auftragnehmer kann die speziell für den Auftraggeber erstellten Designs, Codes und Konzepte nicht anderweitig verwenden oder verkaufen.
  3. Ausdrückliche Bestätigung: Mit der Auftragserteilung und Zahlung bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich:
    • Dass er ein individuell nach seinen persönlichen Wünschen und Vorgaben zu erstellendes Produkt beauftragt
    • Dass ihm bekannt ist, dass hierfür kein Widerrufsrecht besteht
    • Dass er auf ein etwaiges Widerrufsrecht verzichtet
    • Dass er den Auftragnehmer auffordert, mit der Leistungserbringung unmittelbar zu beginnen
  4. Unternehmer: Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB besteht ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
  5. Dokumentation: Die Bestätigung des Auftraggebers über die Kenntnisnahme des Widerrufsausschlusses wird dokumentiert und ist Bestandteil des Vertrages.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Bei Verbrauchern sind die Preise Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Unternehmern sind die Preise Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Vollständige Vorauszahlung (Vorkasse):
    • Der vollständige Rechnungsbetrag ist vor Beginn der Leistungserbringung zu zahlen.
    • Die Zahlung ist binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
    • Mit der Leistungserbringung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang begonnen.
  3. Begründung der Vorkasse: Die vollständige Vorauszahlung ist aufgrund der Individualität der Leistung erforderlich. Der Auftragnehmer erbringt erhebliche Vorleistungen (Konzeption, Design, Entwicklung), die ausschließlich für den Auftraggeber erstellt werden und nicht anderweitig verwendet werden können.
  4. Monatliche Abonnements: Bei laufenden Verträgen ist die monatliche Gebühr jeweils im Voraus zum Monatsbeginn fällig.
  5. Zahlungsverzug: Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:
    • Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Unternehmer) zu berechnen (§§ 288, 247 BGB)
    • Die Leistungserbringung einzustellen
    • Eine Mahnpauschale von 40 € bei Unternehmern zu erheben (§ 288 Abs. 5 BGB)
  6. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Werken beim Auftragnehmer.
§ 6 Stornierung, Rücktritt und Kündigung
  1. Ausschluss der Stornierung: Eine Stornierung, ein Rücktritt oder eine Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber ist nach Vertragsschluss und Zahlungseingang grundsätzlich ausgeschlossen. Dies ergibt sich aus der Natur der individuell angefertigten Leistung (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB analog).
  2. Keine Rückerstattung: Bereits geleistete Zahlungen werden bei Stornierungswunsch des Auftraggebers nicht erstattet, da:
    • Die Leistung individuell für den Auftraggeber konzipiert wird
    • Der Auftragnehmer Kapazitäten reserviert und andere Aufträge ablehnt
    • Bereits mit der konzeptionellen Arbeit begonnen wurde
    • Die erstellten Arbeiten nicht anderweitig verwendet werden können
  3. Ausnahme vor Arbeitsbeginn: Sofern mit der Arbeit nachweislich noch nicht begonnen wurde und der Auftragnehmer ausdrücklich zustimmt, kann ausnahmsweise eine Stornierung gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes (mindestens jedoch 250 €) vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  4. Kündigung laufender Verträge: Monatliche Abonnements und Wartungsverträge können ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bereits gezahlte Beträge für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet.
  5. Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    • Erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten trotz Abmahnung
    • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
    • Insolvenzantrag einer Partei
  6. Folgen der außerordentlichen Kündigung durch Auftraggeber: Kündigt der Auftraggeber außerordentlich ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, schuldet er die volle vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkung ist eine vertragliche Hauptpflicht.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
    • Alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig, vollständig und kostenlos zur Verfügung zu stellen
    • Einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen
    • Das ausgefüllte Briefing innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang zu übermitteln
    • Feedback und Freigaben innerhalb von 5 Werktagen zu erteilen
    • Die finale Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung zu erklären
  3. Verzögerungen: Verzögerungen, die durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben.
  4. Mehrkosten: Entstehen durch mangelnde Mitwirkung Mehraufwand oder Wartezeiten, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nach Aufwand zu berechnen.
  5. Fiktion der Abnahme: Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung zur Abnahme und benennt keine konkreten Mängel, gilt das Werk als abgenommen.
  6. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 8 Leistungserbringung und Fristen
  1. Die Leistungserbringung beginnt nach vollständigem Zahlungseingang und Erhalt des vollständigen Briefings.
  2. Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
  3. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Krankheit, Mitwirkungsverzögerungen des Auftraggebers), verlängern die Leistungsfrist entsprechend.
  4. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt.
  5. Projektpause: Wird ein Projekt auf Wunsch des Auftraggebers pausiert, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach 30 Tagen Inaktivität das Projekt als abgeschlossen zu betrachten. Eine Wiederaufnahme erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und kann zu Mehrkosten führen.
§ 9 Abnahme
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen.
  2. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, konkludent durch Nutzung oder durch Fristablauf gemäß § 7 Abs. 5 dieser AGB.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  4. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrecht
  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das einfache (nicht-exklusive), zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
  2. Eigentumsvorbehalte: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis:
    • Verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Auftragnehmer
    • Ist die Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber untersagt
    • Ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder zu entfernen
  3. Das Urheberrecht verbleibt stets beim Auftragnehmer (§ 29 UrhG).
  4. Referenzrecht: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden und als eigenes Werk zu kennzeichnen, sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde.
  5. Quellcode, Arbeitsdateien und Designvorlagen werden nur gegen gesonderte Vergütung übertragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  6. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 11 Gewährleistung und Mängelansprüche
  1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.
  2. Mängelrüge: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
  3. Nacherfüllung: Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung. Der Auftragnehmer hat das Recht zu zwei Nachbesserungsversuchen.
  4. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder, bei erheblichen Mängeln, Rücktritt vom Vertrag verlangen. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 12 dieser AGB.
  5. Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
  6. Kein Mangel liegt vor bei:
    • Unerheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung
    • Problemen durch vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Materialien
    • Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
    • Nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
§ 12 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Haftungshöhe: Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Auftragssumme, maximal jedoch auf 10.000 €.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Details regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
  3. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird auf Wunsch ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 14 Höhere Gewalt
  1. Für Leistungsverzögerungen und -unmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen (z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Stromausfall, Streik), haftet der Auftragnehmer nicht.
  2. Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses. Die Parteien werden sich unverzüglich über das Eintreten solcher Umstände informieren.
§ 15 Schlussbestimmungen
  1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt.
  2. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  5. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  6. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden.